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Die anwaltliche Vergütung ist grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Berechnung orientiert sich hier an der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit ebenso, wie an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers.

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sollten auch für Sie möglichst transparent und übersichtlich sein. Über die Höhe der für Sie entstehenden Kosten geben wir Ihnen gern – auch vor Mandatserteilung – entsprechende Auskunft und erstellen ggf. mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung.

Erstberatung

Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass „für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung)“ „der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken“ soll (§ 34 RVG). Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt hierbei 15,00 € zzgl. MwSt.

Für den Fall einer rechtlichen Beratung vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Kostenpauschale. Hierzu schildern Sie am Anfang des Beratungsgespräches oder bei Terminvereinbarung vorab kurz Ihr Anliegen, sodass eine entsprechende Beratungspauschale vereinbart werden kann.

Rechtliche Vertretung

Für den Fall einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung werden bereits im Vorfeld gezahlte Gebühren entsprechend berücksichtigt und auf die weiteren Gebühren des Verfahrens angerechnet.

Die gerichtliche Vertretung / Prozessführung beinhaltet selbstverständlich eine ausführliche und umfassende Beratung. Hier informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten, Anwaltskosten, Gerichtskosten und die Aussichten, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und erstellen Ihnen hierzu vorab gerne eine entsprechende Prozesskostenrisikoanalyse.

Vergütungsvereinbarung

Der individuellen Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandanten hat der Gesetzgeber eine hohe Bedeutung zugesprochen.

Die Honorarvereinbarung bietet die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall eine individuelle und angemessene Vergütung zu vereinbaren, sodass ein angemessenes Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts besteht.

Über die verschiedenen Möglichkeiten (Pauschalhonorar, Zeithonorar, Erfolgshonorar) einer Vergütungsvereinbarung stehen wir Ihnen gern jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Beratungs-/ Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfe

Zur Finanzierung einer Beratung können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein beantragen.

Bei der Beantragung eines Beratungshilfescheins oder auch des Prozesskostenhilfeantrages haben Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage entsprechender Einkommensnachweise darzulegen, welche bestätigen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits ganz oder teilweise eigenständig zu tragen.

Sollten Sie weitere Informationen über die Voraussetzungen der Beratungs- und / oder Prozesskostenhilfe benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Behle jederzeit telefonisch gern zur Verfügung.



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